Vergütung

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Vergütung:

Gerichtliche Leistungen werden nach dem JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz), das auch die Vergütung von Sachverständigen regelt, in Rechnung gestellt.

Verkehrswertgutachten (außergerichtlich) berechne ich in Anlehnung an die Honorartafel für Wertermittlungen zu § 34 Abs. 1 HOAI; Stand 01.01.2002. Diese Honorartafel ist zwar nicht mehr zwingend anzuwenden, die Anwendung wird von mir jedoch vereinbart. Es gilt ein Mindesthonorar in Höhe von 1.000,00 € netto. Es wird stets der mittlere Honaransatz berechnet.

Alle Preise sind Nettopreise; die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von zurzeit 19 % ist noch hinzuzurechnen.

Bei größeren Aufträgen ist eine Pauschalvereinbarung möglich.