Meine Leistungen:
- Gerichtsgutachten (in Zwangsversteigerungen)
- Privatgutachten für Immobilienkäufe und -verkäufe sowie in Erbschafts- und steuerlichen Angelegenheiten
- Beratende Tätigkeiten
Meine Arbeitsbereiche:
- Verkehrswertgutachten
- Immobilienbewertungen
- Marktwertermittlungen
- Zwangsversteigerungsgutachten
Gerichtsgutachten:
Das Gerichtsgutachten ist der eigentliche Zweck, zu dem es Sachverständige gibt.
In diesem Fall ist das jeweilige Gericht der Auftraggeber des Sachverständigen. Das Gericht erlässt einen Beweisbeschluss, in dem die Fragestellungen an den Sachverständigen formuliert sind. Der Sachverständige ist an den Wortlaut dieses Beweisbeschlusses gebunden. Er führt zunächst einen Ortstermin in Anwesenheit der prozessbeteiligten Parteien durch. Dieser Ortstermin ist die Grundlage für die Erstellung eines schriftlichen Gutachtens an das jeweilige Gericht. In Zwangsverstei- gerungsverfahren ist dies die Ermittlung des Verkehrswertes.
Privatgutachten:
Ein Privatgutachten unterscheidet sich durch ein Gerichtsgutachten insbesondere dadurch, dass eine Partei Auftraggeber des Gutachtens ist. Diese Partei gibt dann auch die gutachterliche Fragestellung vor. Wichtig hierbei ist, dass diese Fragestellung auch richtig formuliert ist; denn nur eine richtige Formulierung der Fragestellung garantiert eine fachlich treffende Beantwortung. Aus diesem Grund ist es oft sinnvoll, wenn die beauftragende Partei die Fragestellung des Gutachtens schon mit dem Sachverständigen bespricht und abstimmt.
Entgegen dem Gerichtsgutachten kann bei einem Privatgutachten auch nur eine Partei bei einem Ortstermin anwesend sein. Die Entscheidung hierfür liegt bei der beauftragenden Partei. Oftmals ist es jedoch sinnvoll, wenn dennoch alle beteiligten Parteien bei einem Ortstermin teilnehmen, da diesen dann die Möglichkeit gegeben wird, sich zur Sache zu äußern. So wird vermieden, dass die Information für den Sachverständigen einseitig erfolgt.
Da Verkehrswertgutachten sehr oft nur von einer Partei beauftragt werden, ist es in diesem Fall als normal anzusehen, dass diese Gutachten als Privatgutachten erstellt werden. Hierbei wird der Verkehrswert einer Immobilie meistens vor dem Verkaufsfall ermittelt.
Beratende Tätigkeiten:
Sehr oft kommt es vor, dass sich fachliche Laien, in fachlicher Sicht durch einen Sachverständigen beraten lassen. Eine Beratung kann hier dazu dienen, dem Kunden Mängel an einer Immobilie aufzuzeigen. Eine Beratung kann auch dazu dienen, dass ein Rechtsanwalt fachliche Hilfe bei der Formulierung von Beweisfragen benötigt.
Durch eine fachliche Beratung durch einen Sachverständigen, können zum Teil gerichtliche Verfahren und Streitigkeiten vermieden werden, oder aber dazu dienen, dass eine Fragestellung zielgerichtet und fachlich fundiert gestellt wird.